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Unabhängiger

KFZ-Sachverständiger



Unabhängiger KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, in der Regel kostenlos für den/die Geschädigte/-n


Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden an Ihrem Fahrzeug?

   

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich, indem ich den Schaden professionell aufnehme und ein Unfallgutachten erstelle. Dieses Gutachten wird der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit sie Ihren Schaden reguliert. Dies ist für Sie in der Regel kostenlos, da die gegnerische Versicherung auch mein Honorar zahlt.

   

Achtung: Es ist gut möglich, dass die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters auszureden.

   

Warum lohnt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen?

 

Die gegnerische Versicherung möchte sparen und wird im Allgemeinen versuchen, so wenig wie möglich an Sie bzw. Ihre Werkstatt zu zahlen. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, sich gegen diesen Umstand zur Wehr zu setzen.

   

Es kann sogar passieren, dass Ansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen, nicht bedient werden. Ihnen stehen zum Beispiel eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, eine Erstattung der Wertminderung an Ihrem Fahrzeug oder ein Ausgleich der Abschleppkosten zu. Auch steht Ihnen eine hochwertige, professionelle Reparatur nach Haftpflicht-Gesichtspunkten zu. Das heißt: Der Geschädigte ist so zu stellen wie vor dem Unfall. 

   

Damit Ihnen kein Anspruch verloren geht, kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich und kostenfrei

   

Bei welchen Schäden ist ein Sachverständiger der richtige Ansprechpartner?

   

Grundsätzlich bin ich Ihnen bei allen Schäden behilflich, die im Haftpflichtbereich liegen - die Sie also nicht selbst verursacht haben. Sobald der Schaden einen Betrag von 750 Euro überschreitet und/oder ein Totalschaden vorliegt, ist die Erstellung eines Gutachtens zu empfehlen. Ein Schaden unterhalb von 750 Euro ist ein sogenannter Bagatellschaden. In diesem Falle ist die Erstellung eines Kurzgutachtens möglich. 

   

Auch im Kaskofalle - also zum Beispiel bei einem selbstverursachten Schaden - unterstütze ich Sie gerne.

   

Was kann ich noch für Sie tun?

   

Ich erstelle Ihnen auch gerne ein Wertgutachten über Ihr Fahrzeug - zum Beispiel als gutes Verkaufsargument, zur Dokumentation oder zur Vorlage bei der Versicherung/der Arbeitsagentur. 

Leistungen

Fahrzeugtechnik und Automobile sind für mich schon seit Kindertagen ein faszinierendes Thema. Dies hat letztendlich zu meiner Berufswahl geführt. 

Ein Unfall ist immer für alle Beteiligten eine Situation, in der mitunter Stress und Unsicherheit auftreten können. Ich freue mich, Ihnen in dieser Situation meine Dienste anzubieten. 

   


Es ist mir im Gespräch besonders wichtig, mir für Sie ein gutes Maß an Zeit zu nehmen und alle Fragen ausführlich und in allgemeinverständlicher Sprache zu beantworten. 

Gerne erkläre ich Ihnen auch die Details der Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug in aller Ruhe. 

Neben der Schadensfeststellung per Unfallgutachten erstelle ich Ihnen auch gerne ein Wertgutachten zu Ihrem Fahrzeug. Kontaktieren Sie mich gerne! 

Ich habe mit großer Leidenschaft Maschinenbau studiert mit dem Abschluss des Diplomingenieurs (Technische Universität). Aufgrund meiner beruflichen Qualifikation und meiner langjährigen Tätigkeit als Ingenieur kann ich auf ein breites Spektrum an Erfahrungswerten und Expertise im KFZ-Bereich zurückgreifen. Hiervon mache ich bei jeder Begutachtung Gebrauch und erstelle Ihnen ein Gutachten nach professionellen und wissenschaftlichen Maßstäben.

Verhalten beim Unfall



Gerne sende ich Ihnen meine Visitenkarte mit einer Kurzform des folgenden Textes zu! Sie können sie praktisch im Portemonnaie aufbewahren, um für den Fall der Fälle gut gerüstet zu sein!
   
1. Unfallstelle absichern
   
Warnblinkanlage einschalten;
Warnweste anziehen;
Warndreieck in geeigneter Entfernung aufstellen (innerorts: ca. 50 m, Landstraße: ca. 100 m, Autobahn: 150 bis 400 m, je nach Situation);
bei geringem Schaden Fahrzeuge umgehend aus der Gefahrenzone entfernen;
bei größeren Schäden keine Spuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde.
   
2. ggf. Verletzten helfen
   
Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf der Website des DRK.
   
3. Zeugen ansprechen
   
Sprechen Sie die Zeugen aktiv an. Notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten der Zeugen.
   
4. immer die Polizei rufen
   
Auch ein von außen nicht sichtbarer Schaden kann teure, innenliegende Teile Ihres Fahrzeugs beschädigt haben. Rufen Sie deshalb die Polizei in jedem Falle!
   
5. Fotos machen
   
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge. Fotografieren Sie danach die Beschädigungen detailliert.
   
6. Ruhe bewahren, nicht diskutieren und keine unnötigen Angaben zum Unfall machen
   
Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen mit dem Unfallgegner oder der Polizei ein, machen Sie nur notwendige Angaben. Eine Klärung der Schuldfrage erfolgt nicht durch die Polizei, sondern nur vor Gericht. Bewahren Sie bei allen Gesprächen Ruhe und einen kühlen Kopf.
   
Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnis oder Ähnliches.
   
7. Daten des Unfallgegners verlangen
   
Dies betrifft insbesondere den Namen des Fahrers (Unfallgegner), das Kennzeichen, die Adresse, Name/Adresse des Fahrzeughalters und die Versicherungsdaten.
   
8. Unfallzettel von der Polizei aufbewahren
   
Der Unfallzettel ist klein, bewahren Sie ihn gut auf.
   
9. unabhängigen KFZ-Sachverständigen und Rechtsanwalt einschalten
   
Nutzen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Auch werde ich Ihnen so gut wie immer empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt werden grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.
   
Achtung: Es ist gut möglich, dass die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters und eines Rechtsanwalts auszureden.
   
Weitere Informationen finden sich zum Beispiel im Unfall-Lexikon und auf der Website Haftpflicht, Unfall, Kasko ("Captain HUK").